Vereinsgründung

Nach der Einrichtung des zweiten Deutschen Reiches unter Kaiser Wilhelm II. und Bismark im Jahre 1871 nahm auch in Westfalen das hier schon seit dem 16.Jahrhundert bekannte Schützenwesen einen großen Aufschwung, der durch die Politik Wilhelms II. nach 1888 noch wesentlich verstärkt wurde.

Die Rüstungspläne und die Kolonialpolitik mit ihren Forderungen stützen zusätzlich alle schützensportliche Aktivitäten und Traditionen.

Der gleichzeitig wachsende Wohlstand durch die aufstrebende Industrialisierung auch auf dem Lande, forderte geradezu Festveranstaltungen als Ausdruck des Wohlergehens und des neuen Selbstbewusstseins.

Die Gründung des Schützenvereins „Oldenburg“ durch die Arbeiterkolonie gleichen Namens auf dem Gebiert der Bauernschaft „Ammeln“ im Jahre 1899 erregte bei der bäuerlichen Bevölkerung dieses Gebietes einen gewissen Unmut und führte, nach deren erstem Feste im Jahre 1900, zu folgender Überzeugung:

„Wat de Fabrikarbeiters könnt, dat könnt wie Buren all lange“

Nach einigen Vorbesprechungen und auch angeregt durch die Gründung des Schützenvereins in der Nachbarbauernschaft Quantwick im Jahre 1900, fand dann am 7.Juli des Jahres 1901 im Hause des Herrn Schulze Herick eine Versammlung statt, in der die Eingesessenen der Gemeinde Ammeln die Gründung ihres Schützenvereins beschlossen.

 

Text des Gründungsprotokolls   (Verhandelt Ammeln, den 7.Juli 1901)

In der am heutigen Tage im Hause des Herrn Schulze Herick stattgefundenen Versammlung von Eingesessenen der Gemeinde Ammeln ist die Bildung eines Schützenvereins unter dem Namen „Schützenverein Ammeln“ beschlossen:

Der vom 1.Juli dieses Jahres ab zu zahlende Beitrag soll für das erste Jahr betragen:

a)      für den Haushaltsvorstand 6 Mark

b)      für jeden Erwachsenen, mindestens 20 Jahre Bruder, Sohn, Onkel usw. 2 Mark

c)      für jeden über 20 Jahre alten Knecht 3 Mark

Die Hebung der Beiträge erfolgt vierteljährlich durch den Kötter Franz Rotz und Leibzüchter Josef Häming.

Das erste Schützenfest soll im Jahre 1902 gefeiert werden. Eingesessene der Gemeinde Ammeln, welche Mitglieder des Vereins sein können, aber nicht sind, haben zu den Vereinsfestlichkeiten keinen Zutritt.

Die Erschienenen haben ferner die vereinbarung getroffen und es hat jedes Mitglied des Schützenvereins sich die verinabrung anzuschliessen, die bis jetzt übliche Feier bei der Verkündigung eines Brautpaares – das sogenannte Schatten – fernerhin zu unterlassen.

Dagegen soll jedes Brautpaar in Ammeln und zwar sowohl an den Schützenverein verpflichtet sein, die wie folgt festgesetzt ist:

a)      bei einer Verkündigung, die Familie eines Zellers betrifft, 6 Mark

b)      desgleichen die eines Kötters, 3 Mark

c)      desgleichen, die eines Leibzüchters, 1,50 Mark

Sollte ein Mitglied des Schützenvereins trotz der obigen Vereinbarung eine feier der angegeben Art veranstalten. So verfällt dasselbe in eine Strafe von 20 Mark zu Gunsten der Kasse des Schützenvereins.

Zum Vorstand sind gewählt die Herren:

1)      Bernhard Büning

2)      Hermann Schulze Herick

3)      Johann Feldhaus

4)      Josef Lefert

5)      Julius Bernsmann

6)      Clemens Brockhoff

7)      Franz Rotz

8)      Clemens Hassels

Damit auch der Stand der Leibzüchter vertreten sit, sind nachträglih noch in den Vorschlag gebracht:

9)      Bernhard Telgmann

10)  Hermann Kuse